{"id":3063,"date":"2024-10-15T23:00:28","date_gmt":"2024-10-15T21:00:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.teslaestorage.eu\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-von-tesla-energy-storage\/"},"modified":"2024-10-23T14:37:22","modified_gmt":"2024-10-23T12:37:22","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-von-tesla-energy-storage","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.teslaestorage.eu\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-von-tesla-energy-storage\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von TESLA Energy Storage"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von TESLA Energy Storage<\/strong><\/p>\n\n<p><strong><br\/>Artikel I. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n<p>1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der TESLA Energy Storage a.s. (im Folgenden &#8220;AGB&#8221; genannt) gelten vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 1.2 f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge (im Folgenden &#8220;Vertrag&#8221; genannt), in denen sich TESLA Energy Storage a.s. (im Folgenden &#8220;Auftragnehmer&#8221; genannt) verpflichtet, Arbeiten f\u00fcr seinen Kunden (im Folgenden &#8220;Auftraggeber&#8221; genannt) auszuf\u00fchren. Unter den Arbeiten ist die Herstellung verschiedener Arten von skalierbaren Batteriesystemen zu verstehen (im Folgenden als &#8220;Ausr\u00fcstung&#8221; bezeichnet). <\/p>\n\n<p>1.2 Diese AGB gelten nur f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die sich ausdr\u00fccklich auf diese AGB beziehen. Der Inhalt des Vertrags wird immer auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer erstellten und vom Auftraggeber akzeptierten Angebots festgelegt. <\/p>\n\n<p><strong><br\/>Artikel II. Ausf\u00fchrung der Arbeiten<\/strong><\/p>\n\n<p>2.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Arbeiten abgeschlossen, wenn die Ausr\u00fcstung vom Auftragnehmer am Bestimmungsort installiert wurde. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Transport zum Bestimmungsort durch den Auftragnehmer organisiert. <\/p>\n\n<p>2.2 Das Datum der steuerpflichtigen Leistung ist das Datum der Annahme der Ausr\u00fcstung durch den Kunden und der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls der Ausr\u00fcstung am vereinbarten Bestimmungsort.<\/p>\n\n<p><br\/><br\/>2.3 Das Risiko f\u00fcr Sch\u00e4den an der Ausr\u00fcstung geht auf den Kunden \u00fcber: a) wenn der Auftragnehmer die Ausr\u00fcstung zum Kunden transportiert, an dem Tag, an dem das Transportmittel mit der Ausr\u00fcstung am vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, und b) wenn der Kunde die Ausr\u00fcstung zu sich selbst transportiert, an dem Tag, an dem die Ausr\u00fcstung auf dem Gel\u00e4nde des Auftragnehmers zum Verladen auf das Transportmittel des Kunden bereit ist.<\/p>\n\n<p>2.4 Bei der Ausr\u00fcstung handelt es sich um ein einzigartiges Ger\u00e4t, das nach den genauen Anforderungen des Kunden hergestellt wurde und den spezifischen Bed\u00fcrfnissen des Kunden entspricht. Aus diesem Grund kann der Auftragnehmer vor der Fertigstellung einen Vortest durchf\u00fchren. Dort hat der Kunde die M\u00f6glichkeit, die Leistung des Werks laufend zu \u00fcberpr\u00fcfen und eventuelle \u00c4nderungen an der Ausr\u00fcstung vorzuschlagen. Wenn die Parteien eine Vorabinbetriebnahme der Ausr\u00fcstung vereinbaren, findet diese immer in den R\u00e4umlichkeiten des Auftragnehmers statt. Der Kunde sorgt daf\u00fcr, dass ausreichend Personal anwesend ist, um die Vorabnahme der Ausr\u00fcstung durchzuf\u00fchren. Der Kunde stellt f\u00fcr die Vorabnahme zu dem vom Auftragnehmer angegebenen Zeitpunkt und in der vom Auftragnehmer angegebenen Menge Proben aller von der Anlage zu verarbeitenden Komponenten und Materialien zur Verf\u00fcgung (um die Funktionalit\u00e4t der Anlage realistisch testen zu k\u00f6nnen).     <\/p>\n\n<p>2.5 Das Eigentumsrecht an der Ausr\u00fcstung geht erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Preises f\u00fcr die Arbeiten auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n\n<p>2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber eine schriftliche Best\u00e4tigung des Abschlusses jeder vereinbarten Phase der Ausf\u00fchrung der Arbeiten zu verlangen (z.B., aber nicht ausschlie\u00dflich, ein Vorabnahmeprotokoll, ein Abnahmeprotokoll nach der Installation der Anlagen usw.). Die Form der Best\u00e4tigung wird vom Auftragnehmer festgelegt. <\/p>\n\n<p><strong><br\/>Artikel III. Preis des Werkes<\/strong><\/p>\n\n<p>3.1 Der Preis f\u00fcr das Werk deckt die Kosten f\u00fcr die Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag. Wenn der Auftragnehmer zum Beispiel verpflichtet ist, die Ausr\u00fcstung an ihren Bestimmungsort zu transportieren, deckt der Preis auch die Kosten f\u00fcr die Verpackung und den Transport der Ausr\u00fcstung. Z\u00f6lle und andere Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Transport der Ausr\u00fcstung \u00fcber die Zollgrenze anfallen, gehen jedoch immer zu Lasten des Auftraggebers.  <\/p>\n\n<p>3.2 Sofern nicht anders vereinbart, betr\u00e4gt die Frist f\u00fcr die Zahlung des Preises f\u00fcr die Arbeiten 30 Tage ab dem Datum der steuerpflichtigen Leistung gem\u00e4\u00df Artikel 2.2.<\/p>\n\n<p>3.3 Die Mehrwertsteuer wird auf den Preis der Arbeiten aufgeschlagen.<\/p>\n\n<p>3.4 Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht vor, den im Angebot, auf dessen Grundlage der Vertrag geschlossen wurde, angegebenen Preis zu \u00e4ndern, wenn die Preis\u00e4nderung auf eine \u00c4nderung der Preise der f\u00fcr die Herstellung der Ausr\u00fcstung erforderlichen Einsatzmittel zur\u00fcckzuf\u00fchren ist und diese \u00c4nderungen au\u00dferhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen. Als \u00c4nderungen, die sich dem Einfluss des Auftragnehmers entziehen, gilt eine Erh\u00f6hung der Preise f\u00fcr die zur Herstellung der Ausr\u00fcstung verwendeten Komponenten um mehr als 5 % zwischen dem Datum der Annahme des Angebots und dem Zeitpunkt ihrer tats\u00e4chlichen Bestellung beim Unterauftragnehmer des Auftragnehmers. In diesem Fall erh\u00f6ht sich der Gesamtpreis der Ausr\u00fcstung um den Anstieg der Komponentenpreise. Im Falle einer Erh\u00f6hung der Komponentenpreise wird der Kunde vom Auftragnehmer stets unverz\u00fcglich \u00fcber den Preis der Vorleistungen zum Zeitpunkt der Angebotsannahme sowie \u00fcber den Preis der Vorleistungen zum Zeitpunkt ihrer tats\u00e4chlichen Bestellung beim Unterauftragnehmer informiert.   <\/p>\n\n<p><strong><br\/>Artikel IV. Zusammenarbeit des Kunden<\/strong><\/p>\n\n<p>4.1 Neben den im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbarten Verpflichtungen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer jede andere f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten erforderliche Mitwirkung zu gew\u00e4hren. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderliche Mitwirkung auch innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Aufforderung des Auftragnehmers nicht gew\u00e4hrt, ist der Auftragnehmer berechtigt, von diesem Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Recht des Auftraggebers, in anderen gesetzlich geregelten F\u00e4llen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, bleibt unber\u00fchrt.  <\/p>\n\n<p>4.2 Im Falle eines R\u00fccktritts des Auftragnehmers vom Vertrag ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100% des Preises des Werkes (d.h. des Preises ohne Mehrwertsteuer) zu zahlen. Mit Zustimmung des Auftragnehmers k\u00f6nnen andere Vereinbarungen getroffen werden, wenn der Auftragnehmer nicht alle im Vertrag vorgesehenen Kosten f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Werks verausgabt hat, d.h. insbesondere, wenn der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktritt, bevor das Werk ausgef\u00fchrt wurde. Um jeden Zweifel auszuschlie\u00dfen, erkl\u00e4ren die Parteien, dass sie die Vertragsstrafe in der oben genannten H\u00f6he f\u00fcr angemessen und im Einklang mit den guten Sitten und dem Grundsatz des redlichen Gesch\u00e4ftsverkehrs halten. Zur Erl\u00e4uterung erkl\u00e4ren die Parteien, dass es sich bei der Ausr\u00fcstung um ein Einzelst\u00fcck handelt, das genau nach den Anforderungen des Kunden und f\u00fcr seine speziellen Bed\u00fcrfnisse hergestellt wurde. Daher ist ein Weiterverkauf der Ausr\u00fcstung an Dritte oder eine andere Verwendung der Ausr\u00fcstung nicht m\u00f6glich. Im Falle des R\u00fccktritts des Auftragnehmers vom Vertrag kann der Kunde jedoch gegen Zahlung der Vertragsstrafe die Lieferung des bis zum R\u00fccktritt hergestellten Teils der Ausr\u00fcstung verlangen; die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.     <\/p>\n\n<p>4.3 Fristen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten und andere Fristen, die der Auftragnehmer bei der Ausf\u00fchrung der Arbeiten einzuhalten hat, laufen w\u00e4hrend des Verzugs des Auftraggebers mit der Leistung der dem Auftragnehmer vom Auftraggeber geschuldeten Mitwirkung nicht ab.<\/p>\n\n<p><strong><br\/>Artikel V. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n\n<p>5.1 Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr M\u00e4ngel an der Ausr\u00fcstung zum Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung der Arbeiten und f\u00fcr M\u00e4ngel, die an der Ausr\u00fcstung w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungsfrist (sofern vereinbart) auftreten.<br\/>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr die Ausr\u00fcstung betr\u00e4gt 12 Monate, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. 5.2 Der Kunde muss dem Auftragnehmer M\u00e4ngel schriftlich unter genauer Angabe des Umfangs und der Art des Mangels mitteilen. Die Anspr\u00fcche des Auftraggebers aus M\u00e4ngeln erl\u00f6schen, wenn er den Mangel nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem er ihn bei Anwendung fachlicher Sorgfalt h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, in der vorgeschriebenen Weise anzeigt. Wenn der Mangel innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist w\u00e4hrend der Arbeitszeit von 7:00 bis 17:00 Uhr schriftlich gemeldet wird, garantieren wir, dass wir innerhalb von 24 Stunden des n\u00e4chsten Arbeitstages mit der Bearbeitung der Reklamation beginnen.   <\/p>\n\n<p>5.3 Der Auftragnehmer legt die Art und Weise und die Frist f\u00fcr die Befriedigung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen in einer Weise fest, die dem Grundsatz der Lauterkeit unter Ber\u00fccksichtigung der Art des Mangels entspricht.<\/p>\n\n<p><strong><br\/>Artikel VI. Geistiges Eigentum<\/strong><\/p>\n\n<p>6.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Ausr\u00fcstung, einschlie\u00dflich ihrer Software, Pl\u00e4ne, Zeichnungen, Herstellungsverfahren und anderer Waren, die Teil der Ausr\u00fcstung sind und Gegenstand von geistigen Eigentumsrechten sein k\u00f6nnen (zusammen das &#8220;mit der Ausr\u00fcstung verbundene geistige Eigentum&#8221;), geh\u00f6ren dem Kunden.<\/p>\n\n<p>6.2 Der Kunde ist berechtigt, das mit der Ausr\u00fcstung verbundene geistige Eigentum nur in dem Umfang zu nutzen, der f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Ausr\u00fcstung erforderlich ist. Um Zweifel auszuschlie\u00dfen, erkl\u00e4ren die Parteien ausdr\u00fccklich, dass der Kunde keine Repliken der Ausr\u00fcstung oder eines Teils davon anfertigen darf, keine Kopien seiner Software, Pl\u00e4ne und Zeichnungen anfertigen darf und die Ausr\u00fcstung, einen Teil davon, seine Software, Pl\u00e4ne und Zeichnungen keinem Dritten zur Verf\u00fcgung stellen darf. <\/p>\n\n<p><strong><br\/>Artikel VII. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n<p>7.1 Die Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB haben Vorrang vor den Bestimmungen \u00e4hnlicher allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden. Die im Angebot gem\u00e4\u00df Ziffer 1.2 enthaltenen Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. <\/p>\n\n<p>7.2 Eine Partei, die der anderen Partei durch Verletzung ihrer Pflichten einen Schaden zuf\u00fcgt, ist verpflichtet, die andere Partei in vollem Umfang zu entsch\u00e4digen, auch wenn die Erf\u00fcllung der verletzten Pflicht durch eine Vertragsstrafe gesichert ist.<\/p>\n\n<p>7.3 Sofern nicht ausdr\u00fccklich gesetzlich vorgesehen, gilt der R\u00fccktritt von diesem Vertrag nicht f\u00fcr die Bestimmungen \u00fcber Vertragsstrafen, den Schutz vertraulicher Informationen und geistiges Eigentum in Bezug auf die Ger\u00e4te.<\/p>\n\n<p>7.4 Die Parteien vereinbaren, dass der Inhalt des Vertrages sowie alle Informationen, die sie einander beim Abschluss und der Durchf\u00fchrung des Vertrages zur Verf\u00fcgung stellen, vertrauliche Informationen sind.<\/p>\n\n<p>7.5 Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. 7.6 F\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien sind die Gerichte der Slowakischen Republik zust\u00e4ndig. <\/p>\n\n<p>Aufsichtsbeh\u00f6rde:<\/p>\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-fixed-layout\"><tbody><tr><td><strong>SOI Inspektorat<\/strong> <strong> mit Sitz in Bratislava <\/strong> <strong>f\u00fcr die Region Bratislava<\/strong><\/td><td>  Bajkalsk\u00e1 21\/A, Postfach 5, 820 07 Bratislava 27 Abteilung \u00dcberwachung Tel. Nr.: 02\/ 58 272 172 &#8211; 3; 02\/ 58 272 106 Fax Nr.: 02\/ 58 272 170 E-Mail: <a href=\"mailto:ba@soi.sk\">ba@soi.sk<\/a><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen von TESLA Energy Storage Artikel I. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der TESLA Energy Storage a.s. (im Folgenden &#8220;AGB&#8221; genannt) gelten vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 1.2 f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge (im Folgenden &#8220;Vertrag&#8221; genannt), in denen sich TESLA Energy Storage a.s. 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